Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Simon Wempe, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Agency System", Imeyerweg 117A, 49086 Osnabrück (im Folgenden „Anbieter" oder „Agentur"), und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Kunden").

Agency System · Simon Wempe · selbstständiger Betreiber unter Nutzungsüberlassung durch die Konkurrenz-los GmbH. Die Konkurrenz-los GmbH ist nicht Vertragspartnerin des Kunden und schuldet ihm gegenüber keine Leistungen. Anbieter und alleiniger Vertragspartner des Kunden ist Simon Wempe. Sämtliche vertraglichen Leistungen werden ausschließlich von ihm geschuldet und erbracht.

(2) Die AGB der Agentur gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (3) Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil.

(4) Die AGB der Agentur gelten für alle Bestellungen, egal ob im elektronischen Geschäftsverkehr, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise.

(5) Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils aktuellen Fassung.

(6) Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

 

§ 2 Abschluss eines Vertrages

(1) Die Agentur bietet insbesondere Internetdienstleistungen, Mietwebseiten, Softwareleistungen, Marketingleistungen sowie damit verbundene technische und organisatorische Dienstleistungen an.

(2) Der konkrete Vertragsgegenstand, der Leistungsumfang, die Vergütung, das Abrechnungsintervall und eine etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Bestellformular, dem Angebot oder den besonderen Bedingungen dieser AGB.

(3) Ein Vertrag kann insbesondere über einen elektronischen Bestell- oder Zahlungsprozess, durch Annahme eines individuellen Angebots, in Textform, mündlich oder durch übereinstimmendes tatsächliches Handeln zustande kommen.

(4) Bei einem elektronischen Bestellprozess gibt der Kunde durch Betätigung der abschließenden Bestell- oder Zahlungsschaltfläche ein verbindliches Angebot auf Abschluss des ausgewählten Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung, der erfolgreichen Zahlung, der Freischaltung des Zugangs oder dem Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

(5) Die im Bestellprozess verlinkten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag werden Bestandteil des Vertrags, sofern der Kunde deren Geltung vor Abgabe seiner Bestellung bestätigt. Die Datenschutzerklärung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur Kenntnisnahme bereitgestellt.

(6) Die Agentur ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, sofern diese AGB oder eine individuelle Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(8) Durch nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs entstehende Mehrkosten sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

(9) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der jeweils vereinbarten Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Kunden, Umsätzen, Rankings oder Terminen, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(10) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, technische Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

 

§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Für Verträge nach Teil B sind die dort im Leistungsumfang genannten Leistungen, insbesondere Domain- und Hostingentgelte (§ B2 Abs. 2 lit. i), im vereinbarten Paketpreis enthalten.

(2) Wenn nicht anders vertraglich geregelt, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig.

Sofern der Kunde in Zahlungsverzug ist, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden die Nutzung der betroffenen Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstands zu untersagen. Sämtliche Nutzungs- und sonstigen Rechte an noch nicht vollständig bezahlten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Agentur. Für Verträge nach Teil B und Teil C gelten die dort geregelten Zahlungszeitpunkte und Einzugsmodalitäten vorrangig.

(3) Dem Kunden der Agentur steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt.

(4) Die Agentur ist berechtigt, offene Forderungen nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen an ein Inkasso- oder Factoringunternehmen abzutreten.

 

§ 4 Nutzungsrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte

(1) Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Rechte an den der Agentur überlassenen Vorlagen, Texte, Grafiken, Präsentationen usw. beim Kunden liegen. Im Hinblick auf sämtliche diesbezügliche Ansprüche Dritter stellt der Kunde die Agentur im Innenverhältnis frei.

(2) Die Einräumung von Nutzungsrechten, Urheberrechten, Leistungsschutzrechten sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Leistungen der Agentur geht nur in dem im Vertrag mit dem Kunden vereinbarten Umfang über. Jede anderweitige, darüber hinaus gehende und/oder abändernde Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. In einem solchen Fall ist die Agentur berechtigt, die Gestattung von der Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars abhängig zu machen.

(3) Soweit für ein Miet-, Lizenz- oder Softwaremodell in den besonderen Bedingungen dieser AGB abweichende Nutzungsrechtsregelungen getroffen werden, gehen diese Regelungen vor. Solange und soweit nicht abweichend vereinbart, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars im vertraglich vereinbarten Umfang die nicht übertragbaren Nutzungsrechte zur nicht exklusiven, territorial, inhaltlich sowie zeitlich unbeschränkten Nutzung. Eigentumsrechte an vom Anbieter entwickelten Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebotspreises, können allerdings jederzeit auf Wunsch des Kunden gegen ein zusätzliches Nutzungshonorar erworben werden (inkl. Übergabe der offenen Arbeitsdaten).

(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten bezieht sich nicht auf die Entwürfe, Skizzen und/oder Planung, sondern nur auf die konkret fertig gestellte und bezahlte Leistung.

Solange und soweit durch die Agentur Leistungen Dritter zur Erfüllung des Auftrages des Kunden hinzugekauft werden, so werden die Rechte dieser Drittanbieter nach Möglichkeit nach Wunsch des Kunden für den gewünschten Nutzungsumfang erworben.

(5) Die Agentur übernimmt hierbei keine Haftung für den Rechtsbestand der erworbenen Rechte und tritt nach Aufforderung durch den Kunden sämtliche gegebenenfalls bestehenden Rechte an den Kunden ab. Für sämtliche Ansprüche dieser Dritten stellt der Kunde die Agentur frei. Diese Freistellung gilt auch für den Fall, dass der Dritte Ansprüche erhebt, da der Kunde die hinzugekauften Leistungen über den mit der Agentur vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwendet.

(6) Nutzungsrechte an Leistungen, welche bei Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung mit dem Kunden bei der Agentur.

 

§ 5 Eigenwerbung

Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen im Wege der Eigenwerbung in branchenüblicher Art und Weise angemessen zu nutzen, insbesondere in Referenzlisten, auf ihren Websites, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken.

 

§ 6 Umfang der Leistungspflichten

(1) Der Anbieter ist lediglich verpflichtet, dem Kunden die erbrachten Leistungen in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Übergabe von offenen Daten zur Weiterbearbeitung durch den Kunden erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart worden ist (Eigentumsrechte und Administrationsaufwand).

(2) Ist die Übergabe sämtlicher Dateien, Arbeitsergebnisse usw. in digitaler Form vereinbart, so genügt die Agentur ihrer diesbezüglichen Verpflichtung, wenn sie diese Daten per Datentransfer dem Kunden zur Verfügung stellt.


(3) Die Agentur garantiert nach einem Vertragsabschluss nicht für ein Wachstum an Followern auf jeglichen sozialen Netzwerken. Der Algorithmus der einzelnen Netzwerke steht nicht unter dem Einfluss der Agentur, welche daher auch keine bestimmte Wachstumsrate oder Reichweite garantieren kann. Ebenfalls garantiert die Agentur nicht für Zusagen von unbezahlten Kooperationen mit sogenannten Influencern auf jeglichen sozialen Netzwerken. Bei Influencern handelt es sich um Menschen mit einer größeren Reichweite und Zielgruppe auf sozialen Netzwerken, die nicht Teil der Agentur sind, weshalb keine Kooperationen garantiert werden können.

(4) Die Agentur schuldet in keinem Leistungsbereich – insbesondere nicht bei Webseiten, Mietwebseiten, Suchmaschinenoptimierung, Social Media und dem Einsatz der Agentursoftware, einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Es wird insbesondere keine Gewähr dafür übernommen, dass eine bestimmte Anzahl oder Qualität an Anfragen, Leads, Terminen, Bewertungen, Aufträgen oder Umsätzen erreicht wird. Die Anzahl eingehender Anfragen hängt maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur ab, insbesondere von Markt, Wettbewerb, Region, Branche, Angebot und Preisgestaltung des Kunden sowie von den Algorithmen und Richtlinien der jeweiligen Plattformen und Suchmaschinen. Angaben zu Erfahrungswerten aus anderen Projekten sind

unverbindlich und stellen keine Zusicherung dar.

 

§ 7 Social Media, SEO/SEA und Web-Hosting

(1) Bei Leistungen der Agentur, welche den Bereich Social Media umfassen, weist die Agentur den Kunden darauf hin, dass in den AGB und/oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformbetreiber gesonderte Regelungen vorhanden sind, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regelt.

(2) Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass Marketing auf diesen Plattformen teilweise nur unter Beschränkungen möglich ist. Herausgeber sowie für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Kunde der Agentur. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf Social Media-Plattformen den dortigen Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen entspricht und weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, sich in diesem Bereich rechtlich beraten zu lassen.

(3) Solange und soweit der Kunde SEO/SEA beim Anbieter in Auftrag gegeben hat, so schuldet der Anbieter lediglich ein Tätigwerden, ohne einen gesonderten Erfolg zu schulden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Rankings übernommen werden.

(4) Solange und soweit der Kunde auch ein Webhosting der Digitalanwendungen wünscht, so wird dies nicht durch die Agentur im eigenen Namen umgesetzt. Die Agentur wird vielmehr von dem Kunden ermächtigt, mit einem von der Agentur ordnungsgemäß ausgewählten Provider einen Webhosting-Vertrag zu schließen. Vertragspartner des Webhosters ist ausschließlich der Kunde. Die Agentur schuldet diesbezüglich nur die fehlerfreie Auswahl eines geeigneten Host-Providers, ist jedoch selbst nicht für das Hosting und die Erreichbarkeit verantwortlich. Der Anbieter wird den Dienstanbieter, welcher das Webhosting übernimmt, die Wünsche des Kunden im Hinblick auf die Laufzeit und die sonstigen Konditionen mitteilen. Die Agentur übernimmt das Hosting für den Kunden selbst nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. In diesem Fall mietet die Agentur Managed Server und vermietet an den Kunden Hostingleistungen unter. In diesem Fall haftet die Agentur nur für eigenes Verschulden, nicht jedoch für ein Verschulden des Dienstanbieters. Diese Regelung gilt nicht für Verträge nach Teil B dieser AGB. Im Rahmen der Miet-Website erbringt die Agentur Domain- und Hostingleistungen gemäß § B2 Abs. 2 lit. i im eigenen Namen; sie setzt hierfür die im Auftragsverarbeitungsvertrag benannten Anbieter ein und haftet nach Maßgabe des § B9.

 

§ 8 Verwertungsgesellschaften und sonstige Abgaben

(1) Gebühren von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, die für die Nutzung von Werken im Auftrag des Kunden anfallen, trägt der Kunde. Die Agentur weist den Kunden auf absehbare Gebühren vor der Beauftragung hin.

(2) Beauftragt die Agentur zur Erfüllung des Vertrages selbständige Künstler oder Publizisten, schuldet sie die hierauf entfallende Künstlersozialabgabe im eigenen Namen. Diese ist in den vereinbarten Preisen enthalten und wird dem Kunden nicht gesondert berechnet.

 

§ 9 Besondere Hinweise

(1) Die Agentur konzipiert im Wesentlichen Lösungen für Marketingmaßnahmen. Die Agentur weist daher den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Agentur ihre Leistungen zwar nach bestem Wissen und Gewissen erbringen wird, jedoch naturgemäß keine eigene rechtliche Beratung über die Zulässigkeit der jeweiligen Marketingmaßnahme vornimmt und somit keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass die von der Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht oder aufgrund weiterer Werbebeschränkungen zulässig sind respektive auf Dauer zulässig bleiben.

(2) Der Kunde stellt die Agentur im Hinblick auf solche Ansprüche Dritter vollumfassend im Innenverhältnis frei.

(3) Ansprüche des Kunden diesbezüglich gegenüber der Agentur sind ausgeschlossen.

 

§ 10 Mitwirkungspflicht des Kunden und Fremdproduktion

(1) Der Kunde ist verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszieles mitzuwirken und der Agentur rechtzeitig die zu verwendenden Informationen bereitzustellen, Entwürfe zu prüfen und freizugeben, solange und soweit dies zur Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich ist. Der Kunde ist auch verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Mediendaten der Agentur in einem digitalen Format in branchenüblicher Art und Weise zu überlassen. Kommt der Kunde der ihm obliegenden Mitwirkungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß, insbesondere nach Aufforderung durch die Agentur, nicht rechtzeitig nach, so ist die Agentur nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten und den entgangenen Gewinn dem Kunden in Rechnung zu stellen. Bei Verträgen nach Teil B verlängern sich stattdessen die Leistungsfristen nach § B5 Abs. 5; ein Anspruch auf entgangenen Gewinn besteht insoweit nicht.

(2) Solange und soweit der Anbieter Dritte zur Leistungserbringung, beispielsweise zur Produktion von Printunterlagen, einsetzt, ist er nicht verpflichtet, eine Produktionsüberwachung durchzuführen, es sei denn, dies ist mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart. Der Anbieter schuldet lediglich die ordnungsgemäße Auswahl des Dienstleisters.

(3) Solange und soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden zum Abschluss des Vertrages mit Drittunternehmen zu vertreten. Drittunternehmer sind beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, Anzeigenblätter, Druckfirmen, Webhosting-Anbieter usw. In einem solchen Falle kommt das Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Kunden der Agentur und dem Drittanbieter zustande. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis kann der Kunde nur unmittelbar gegenüber dem Drittanbieter geltend machen. Der Kunde ist insofern auch verpflichtet, Leistungen dieser Drittanbieter zu überprüfen, freizugeben und/oder abzunehmen. Beauftragt der Kunde die Agentur mit einer solchen Überprüfung/Freigabe und/oder Abnahme, dann kann der Kunde Einwendungen hieraus gegenüber der Agentur nicht mehr herleiten. Für Betreuung darf die Agentur eine angemessene Service-Gebühr berechnen. Für Verträge nach Teil B gilt dies nicht, soweit die Agentur Domain- und Hostingleistungen nach § 7 Abs. 4 im eigenen Namen erbringt.

 

§ 11 Termine

Angegebene Leistungsfristen und/oder Termine gelten als ungefähre Terminangaben und sind nicht verbindlich. Ausgenommen hiervon sind schriftlich bestätigte Fixtermine. Verzögert sich die Leistung der Agentur aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, beispielsweise aufgrund von nicht rechtzeitig vom Kunden beizustellender Unterlagen, so sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. In jedem Fall der Nichteinhaltung eines Termins ist der Kunde verpflichtet, der Agentur eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der jeweiligen Leistung zu setzen. Bei Eintritt höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Liefer-/Leistungsfristen entsprechend um die Dauer des Bestehens der höheren Gewalt.

 

§ 12 Abnahme

(1) Solange und soweit ein konkreter Erfolg durch Zurverfügungstellung eines bestimmten Werkes geschuldet ist, so ist der Kunde verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel an dem Werk vorliegen, anderenfalls gilt die Abnahme als erteilt.

(2) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abnahme nach Aufforderung durch die Agentur binnen 5 Werktagen nicht nach, so gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt, solange und soweit keine wesentlichen Mängel an dem Werk vorhanden sind.

 

§ 13 Rücktritt durch den Anbieter

Die Agentur hat das Recht, die Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf Bezahlung der Leistungen durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall hat die Agentur dem Kunden dies mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, eine geeignete und taugliche Sicherheit zu stellen. Ein Rücktritt der Agentur ist nicht möglich, soweit und solange die Agentur die gestellte Sicherheit akzeptiert. Ist die Agentur durch höhere Gewalt, oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse an der Erbringung der vereinbarten Leistung dauerhaft (8 Wochen) behindert und hat die Agentur diesen Umstand nicht zu vertreten, ist sie zum Rücktritt berechtigt ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Übt die Agentur das ihr nach dieser Vorschrift zustehende Rücktrittsrecht aus, so sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit sie nicht aus vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.

 

§ 14 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an der erbrachten Leistung besteht nur, wenn der Kunde gegenüber der Agentur diese Mängel unverzüglich (binnen 10 Werktagen nach Ablieferung der Leistungen) rügt. Anderenfalls gelten die Leistungen der Agentur als abgenommen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Leistung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei dem Anbieter. Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist die Agentur verpflichtet, die Leistungen zu überarbeiten. Die hiermit verbundenen, nachvollziehbaren, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen trägt im Fall der berechtigten Mangelrüge die Agentur. Schlägt die Nacherfüllung fehl (nach zweimaligem Versuch) ist der Kunde berechtigt, entweder das vereinbarte Honorar zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Die Verkürzung auf ein Jahr gilt nicht für Ansprüche des Kunden, für die die Haftung nach § 15 nicht eingeschränkt wird.

(3) Die Gewährleistungsverpflichtung der Agentur besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung der Agentur selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt. Die Haftung der Agentur im Rahmen der Gewährleistung besteht nur für unmittelbare Schäden, nicht jedoch für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden. Eine Gewährleistung wird von der Agentur nur im Hinblick auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Abnahme gewährleistet. Finden hiernach beispielsweise Änderungen an einer Website durch den Kunden statt und ist hierdurch das nicht mehr ordnungsgemäße Funktionieren der Website bedingt, dann bestehen Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht.

(4) Dieser Paragraf gilt für Werk- und Dienstleistungen nach Teil A. Auf Verträge nach Teil B (Miet-Website) und Teil C (Software) findet er keine Anwendung; für diese gelten § B9 beziehungsweise § C7.

 

§ 15 Haftungsbeschränkungen

Der Anbieter haftet entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder Kardinalspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise resultieren.

Der Kunde hat angemessene Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen, soweit ihm dies möglich ist, insbesondere durch regelmäßige Sicherung der Daten, auf die er selbst Zugriff hat. Für Leistungen nach Teil B und Teil C obliegt die Sicherung der von der Agentur betriebenen Systeme der Agentur; § B2 Abs. 2 lit. k und Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrages bleiben unberührt. Eine Haftung der Agentur für den Verlust von Daten besteht nicht, soweit der Verlust bei Beachtung der dem Kunden möglichen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen vermeidbar gewesen wäre. Außer in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsvorschriften für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

Die Haftung der Agentur für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist und für die Verletzung einer übernommenen Garantie bleibt hiervon unberührt.

 

§ 16 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen

(1) Auf sämtliche Verträge mit der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Oldenburg, wobei die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen eines mit der Agentur geschlossenen Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

(3) Änderungen dieser AGB gelten ausschließlich für Verträge, die nach dem Wirksamwerden der Änderung geschlossen werden. Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

 

 

Teil B: Besondere Bedingungen – „Miet-Website“

§ B1 Geltungsbereich und Rangfolge

(1) Dieser Teil B gilt für alle Verträge über die Erstellung und Bereitstellung einer Unternehmenswebsite auf Mietbasis durch die Agentur.

(2) Die Regelungen dieses Teils B gelten ergänzend zu Teil A dieser AGB. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B gehen die Regelungen dieses Teils B vor.

(3) Der konkrete vom Kunden gewählte Tarif und das gewählte Abrechnungsmodell ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellprozess, Angebot oder der Bestellbestätigung.

§ B2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Die Agentur erstellt und stellt dem Kunden eine professionelle Unternehmenswebsite zur Nutzung auf Mietbasis zur Verfügung.

(2) Im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind:

a) die Erstellung einer Unternehmenswebsite auf Basis bewährter Vorlagen, Systeme und technischer Standards,

b) eine Startseite, bis zu zehn Leistungsseiten, eine Über-uns-Seite, eine Kontaktseite und eine Stellenangebote-Seite,

c) die Erstellung von Texten auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und öffentlich zugänglicher Informationen über das Unternehmen des Kunden,

d) die Einbindung von durch den Kunden bereitgestelltem oder von der Agentur ausgewähltem lizenzfrei beziehungsweise im Rahmen des Mietmodells nutzbarem Bildmaterial,

e) die Einrichtung eines Kontaktformulars und einer Terminbuchungsfunktion,

f) eine grundlegende Suchmaschinenoptimierung, insbesondere eine technisch und strukturell suchmaschinenfreundliche Seitengestaltung sowie grundlegende Meta-Angaben,

g) die technische Einrichtung einer Impressumsseite, einer Datenschutzseite sowie eines Consent-Management-Tools für den Cookie-Hinweis, jeweils auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben und Texte; die Lizenzkosten des eingesetzten Consent-Tools sind im Paketpreis enthalten,

h) eine mobil optimierte Darstellung für Desktop, Tablet und Smartphone,

i) Domain, Hosting und technische Einrichtung, sofern dies im jeweiligen Fall erforderlich und nicht ausdrücklich abweichend vereinbart ist,

j) der Zugang zur Agentursoftware, insbesondere zu Funktionen für CRM, Terminverwaltung und Kundenverwaltung, im jeweils vereinbarten beziehungsweise aktuell bereitgestellten Funktionsumfang,

k) laufender technischer Betrieb der Website einschließlich sicherheits- und systemrelevanter Updates sowie kleinerer inhaltlicher Anpassungen (Änderungen bestehender Texte, Bilder, Kontaktdaten oder Öffnungszeiten) im Umfang von bis zu 30 Minuten je Kalendermonat; nicht kumulierbar. Umfangreichere Änderungen, zusätzliche Seiten und neue Funktionen sind nicht enthalten und werden nach Absatz 5 gesondert vereinbart.

l) die Fertigstellung eines ersten Entwurfs innerhalb von 96 Stunden. Die Frist beginnt erst, wenn sämtliche nach § B5 erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben vollständig vorliegen, und ist für die Dauer einer Wartezeit auf Mitwirkung des Kunden gehemmt.

(3) Individuelle Foto- oder Videoaufnahmen vor Ort sind nicht Bestandteil des Vertrags.

(4) Ebenfalls nicht enthalten sind insbesondere individuelle Programmierungen, umfangreiche Sonderfunktionen, kostenpflichtige Drittanbieterleistungen, Leistungen außerhalb des beschriebenen Seitenumfangs sowie Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Paket enthalten sind.

(5) Zusätzliche Leistungen und Erweiterungen können gesondert vereinbart und berechnet werden.

(6) Support- und Änderungsanfragen nimmt die Agentur ausschließlich über die von ihr bereitgestellten Kanäle entgegen: das Support-Formular unter https://go.konkurrenz-los.de/support-anfrage sowie die Terminbuchung unter https://go.konkurrenz-los.de/support-termin. Über andere Kanäle, insbesondere persönliche E-Mail-Adressen, Messenger-Dienste, Telefon oder soziale Netzwerke eingehende Support- und Änderungsanfragen werden nicht bearbeitet und lösen keine Bearbeitungs- oder Reaktionsfristen aus; die Agentur weist den Kunden in diesem Fall auf die vorgesehenen Kanäle hin. Die Agentur bearbeitet Anfragen an Werktagen innerhalb angemessener Frist; eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart. Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen nach § B8 und Mängelanzeigen nach § B9, bleiben hiervon unberührt und können in Textform an die im Impressum angegebene Adresse gerichtet werden.

§ B3 Keine Rechtsberatung

(1) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und nimmt keine rechtliche Einzelfallprüfung der Website, des Impressums, der Datenschutzerklärung, des Cookie-Hinweises, der Barrierefreiheit, branchenspezifischer Pflichtinformationen oder sonstiger rechtlicher Inhalte vor.

(2) Soweit die Agentur Seiten für Impressum, Datenschutz oder sonstige Pflichtinformationen technisch einrichtet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte.

(3) Der Kunde ist für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtlicher Pflichtinformationen und rechtlicher Texte verantwortlich.

§ B4 Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Die Website wird dem Kunden im Rahmen eines Mietmodells zur Verfügung gestellt.

(2) Die Mietwebsite, die zugrunde liegenden Vorlagen, Systeme, Konfigurationen, Designbausteine, technischen Strukturen und sonstigen Systembestandteile verbleiben im Eigentum beziehungsweise in der Verfügungsbefugnis der Agentur oder der jeweiligen Rechteinhaber.

(3) Abweichend von Teil A § 4 Abs. 3 räumt die Agentur dem Kunden an den im Rahmen der Nutzungsüberlassung nach Teil B bereitgestellten Werken, insbesondere Website, Vorlagen, Texten, Grafiken und Automatisierungen, ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit dieses Vertrages

zeitlich beschränktes Nutzungsrecht ein. Teil A § 4 Abs. 3 (zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) gilt ausschließlich für Leistungen nach Teil A. Mit Beendigung des Vertrages nach Teil B erlöschen die Nutzungsrechte an den von der Agentur beigestellten Werken. Vom Kunden selbst beigestellte Inhalte (Logo, Bilder, Texte, Daten) bleiben hiervon unberührt und verbleiben beim Kunden.

(4) Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des Vertrags beschränkt und umfasst keine Übertragung, Weitervermietung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung der Website an Dritte.

(5) Bei Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden mit Ablauf des Vertrags. Die Website wird anschließend deaktiviert und ist nicht mehr nutzbar.

(6) Eine Sicherung, Vervielfältigung, Herausgabe, Übertragung, Migration oder Entnahme der Website, ihrer Vorlagen, Konfigurationen, Quell- oder Arbeitsdaten ist während der Mietdauer nicht geschuldet und ohne vorherige Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

(7) Die Herausgabe der Kundendaten und der Domain bei Vertragsende richtet sich nach § B11 Abs. 5 und 6. Ein Anspruch auf Herausgabe, Übertragung oder Migration der Website selbst besteht nicht; der Kunde kann die Website jedoch nach Maßgabe der Absätze 9 bis 13 übernehmen.

(8) Soweit von der Agentur eingesetztes Bildmaterial nur für die Verwendung innerhalb der Mietwebsite lizenziert ist, darf dieses nicht außerhalb der Mietwebsite verwendet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

(9) Der Kunde kann die für ihn erstellte Website gegen Zahlung einer einmaligen Ablöse in Höhe von 2.500,00 Euro netto übernehmen. Der Betrag gilt für eine Website im Leistungsumfang nach § B2 Abs. 2; bei darüber hinausgehendem Umfang

vereinbaren die Parteien die Ablöse gesondert. Die Übernahme setzt voraus, dass sämtliche fälligen Entgelte ausgeglichen sind.

(10) Mit vollständiger Zahlung der Ablöse räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Website ein, soweit die Agentur hierüber verfügen darf. Die Übergabe erfolgt in der zum Zeitpunkt der Übernahme bestehenden technischen Form; ein Anspruch auf ein bestimmtes Dateiformat, auf Quellcode oder auf eine Übertragung in eine bestimmte andere Systemumgebung besteht nicht. Lizenzen an eingesetztem Stockmaterial werden übertragen, soweit die Lizenzbedingungen dies zulassen; andernfalls ersetzt der Kunde das betreffende Material.

(11) Ab dem Zeitpunkt der Übernahme trägt der Kunde den Betrieb der Website einschließlich Hosting, Domain, Wartung, Sicherheits- und Systemupdates, Datensicherung sowie die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen selbst und auf eigene Kosten. Die Agentur schuldet ab diesem Zeitpunkt keine Leistungen nach § B2 mehr, insbesondere keine Updates, keine Pflege und keinen Support. Für den Betrieb der Website in einer anderen technischen Umgebung als der von der Agentur bereitgestellten übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.

(12) Der Zugang zur Agentursoftware ist von der Übernahme nicht erfasst. Er kann gesondert nach Teil C dieser AGB gebucht werden.

(13) Mit der Übernahme endet der Vertrag über die Miet-Website zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.

§ B5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Erstellung und den Betrieb der Website erforderlichen Informationen, Inhalte, Logos, Bilder, Unternehmensdaten, Leistungsbeschreibungen, Kontaktdaten, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit oder gibt öffentlich zugängliche Quellen zur Verwendung frei.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche für die Verwendung der bereitgestellten Inhalte notwendigen Rechte verfügt und die Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit seiner Angaben, Inhalte, Bilder, Logos, Leistungsbeschreibungen, Preise, Pflichtinformationen und rechtlichen Texte verantwortlich.

(4) Der Kunde prüft die von der Agentur bereitgestellten Entwürfe und Inhalte und weist die Agentur auf erkennbare Fehler oder unzutreffende Angaben hin.

(5) Verzögerungen, die durch eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte oder angekündigte Leistungsfristen entsprechend.

(6) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, den von ihm eingebrachten Daten oder der von ihm veranlassten Nutzung der Website und der Agentursoftware beruhen. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§ B6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Der Kunde wählt im Bestellprozess eines der folgenden Modelle:

a) Monatsmodell: 199,00 Euro netto pro Monat, zahlbar monatlich im Voraus,

b) Jahresmodell: 1.990,00 Euro netto pro Jahr, zahlbar jährlich im Voraus.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die erste Zahlung wird mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlung erfolgt über die vom Kunden im Bestellprozess hinterlegte Zahlungsmethode, insbesondere über den Zahlungsdienstleister Stripe.

(4) Folgezahlungen werden entsprechend dem vom Kunden gewählten Zahlungsmodell automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.

(5) Der Kunde ermächtigt die Agentur beziehungsweise den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die jeweils fälligen Beträge über die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen.

(6) Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht erstattet, soweit die vereinbarten Leistungen erbracht oder zur Nutzung bereitgestellt wurden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(7) Bei ausbleibenden oder fehlgeschlagenen Zahlungen ist die Agentur nach zwei erfolglosen Zahlungsaufforderungen in Textform und nach Ablauf einer weiteren Frist von zehn Kalendertagen berechtigt, den Zugang zur Website, zur Agentursoftware oder zu einzelnen Zusatzfunktionen vorübergehend einzuschränken oder die Website vorübergehend zu deaktivieren, bis sämtliche offenen Beträge ausgeglichen sind. Bei einer von der Agentur zu vertretenden Störung des Zahlungsvorgangs beginnt die Frist erst mit deren Behebung.

(8) Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Der Kunde erhält für jede Zahlung eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse.

(9) Der vereinbarte Preis nach Absatz 1 bleibt für die Dauer des Vertragsverhältnisses unverändert (Preisgarantie). Preisanpassungen der Agentur gelten ausschließlich für Verträge, die nach dem Zeitpunkt der Anpassung geschlossen werden. Nicht von der Preisgarantie erfasst sind verbrauchsabhängige Kosten nach § B7 sowie gesondert beauftragte Zusatzleistungen; diese richten sich nach den jeweils gültigen Preisen der eingesetzten Drittanbieter.

§ B7 Verbrauchsabhängige Zusatzkosten

(1) Je nach Art und Umfang der Nutzung können verbrauchsabhängige Kosten entstehen. Diese sind nicht im monatlichen oder jährlichen Paketpreis enthalten, soweit sie nicht ausdrücklich als enthalten bezeichnet werden.

(2) Verbrauchsabhängige Kosten können insbesondere entstehen für:

a) den Versand von SMS,

b) den Versand oder Empfang von WhatsApp-Nachrichten,

c) den Versand von E-Mails,

d) Telefonie, Rufnummern, Anrufe und Weiterleitungen,

e) KI-gestützte Funktionen,

f) sonstige technische Zusatzleistungen oder kostenpflichtige Leistungen von Drittanbietern.

(3) Die Agentur ist berechtigt, die durch die Nutzung des Kunden tatsächlich entstandenen verbrauchsabhängigen Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen oder über die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen.

(4) Soweit der Kunde kostenpflichtige Funktionen selbst aktiviert, nutzt oder durch Mitarbeiter, Nutzer oder Automationen nutzen lässt, gilt diese Nutzung als Beauftragung der hierdurch entstehenden kostenpflichtigen Leistungen.

(5) Im monatlichen Entgelt ist ein Freikontingent für verbrauchsabhängige Leistungen in Höhe von 10,00 Euro netto je Abrechnungsmonat enthalten. Darüber hinausgehende Nutzung wird gesondert berechnet.

(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen zu überwachen. Soweit die Agentursoftware Verbrauchsübersichten, Guthaben oder Abrechnungsübersichten bereitstellt, kann der Kunde diese

jederzeit einsehen.

§ B8 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatsmodell: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien

können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen

Abrechnungsmonats kündigen.

(2) Jahresmodell: Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von zwölf

Monaten ab Bereitstellung der Website. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Welches Modell gilt, ergibt sich aus der Bestellung; es wird dem Kunden

vor Abgabe seiner Bestellung gesondert und hervorgehoben angezeigt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Für online geschlossene Verträge steht dem Kunden zusätzlich die Kündigungsschaltfläche zur Verfügung.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt.

§ B9 Verfügbarkeit, Mängel und Haftung

(1) Die Agentur haftet für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen entstehen, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Bei inhaltlichen Mängeln teilt der Kunde der Agentur den Mangel mit und räumt ihr eine angemessene Frist zur Behebung ein; eine Schadensersatzpflicht tritt insoweit erst ein, wenn die Agentur den Mangel nicht innerhalb von zehn Werktagen nach ordnungsgemäßer Mitteilung behoben hat. Bei Störungen der Erreichbarkeit der Website oder der Agentursoftware beginnt die Agentur unverzüglich nach Kenntnis mit der Behebung; Absatz 7 bleibt unberührt. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Einschränkungen oder Verzögerungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere Ausfälle oder Einschränkungen von Hosting-Providern, Telekommunikationsanbietern, Softwareplattformen, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Drittanbietern sowie Ereignisse höherer Gewalt.

(5) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Anfragen, ausgebliebene Kunden, nicht erreichte Rankings oder Umsatzausfälle ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(6) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(7) Die Agentur schuldet eine Verfügbarkeit der Mietwebsite von 98 Prozent im Monatsmittel. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen die Website aus den in Absatz 4 genannten Gründen nicht erreichbar ist. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform an; unterlässt er dies, stehen ihm für den Zeitraum, in dem die Agentur wegen der unterbliebenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, keine Minderungs-

und Schadensersatzansprüche zu.

(8) Auf Verträge nach Teil B findet § 14 Teil A keine Anwendung. Soweit auf die Überlassung der Website und der Agentursoftware mietrechtliche Vorschriften Anwendung finden, gilt: Das Recht zur Minderung ist bei unerheblichen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit ausgeschlossen; die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

§ B10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Geschäftsvorgänge, Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich. Als vertraulich gelten insbesondere Preise, Konditionen, Systemkonfigurationen, Vorlagen, Abläufe und technische Umsetzungen der Agentur.

(2) Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter und eingesetzten Dritten, soweit erforderlich, ebenfalls zur Vertraulichkeit.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Beendigung des Vertrags hinaus.

(4) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ B11 Agentursoftware und Daten

(1) Der Zugang zur Agentursoftware wird für die Dauer des Mietwebsite-Vertrags im vereinbarten Funktionsumfang bereitgestellt.

(2) Bei Vertragsende können die Zugänge des Kunden zur Agentursoftware deaktiviert werden.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, von ihm benötigte Kontakt-, Formular- oder CRM-Daten rechtzeitig vor Vertragsende über die verfügbaren Exportfunktionen zu sichern.

(4) Ein Anspruch auf Migration der Website, ihrer Vorlagen und

Konfigurationen oder auf fortlaufenden Zugriff auf die Agentursoftware nach Vertragsende besteht nicht. Die Pflicht zur Rückgabe oder Löschung

personenbezogener Daten nach § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages sowie Absatz 5 bleiben hiervon unberührt.

(5) Mit Ablauf des Vertrages werden die Website und die Zugänge des Kunden zur Agentursoftware deaktiviert. Der Kunde kann bis zu 30 Kalendertage nach Vertragsende in Textform die Herausgabe der im Auftrag des Kunden verarbeiteten Kontakt-, Formular- und CRM-Daten verlangen; die Agentur stellt diese einmalig und ohne gesondertes Entgelt in einem gängigen maschinenlesbaren Format (CSV) bereit. Ein fortbestehender Zugang zur Website oder zur Agentursoftware ist damit nicht verbunden.

(6) Eine für den Kunden registrierte Domain steht dem Kunden zu. Die Agentur veranlasst auf Anforderung des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsende den Domaintransfer oder die Freigabe der DNS-Verwaltung; die Kosten des Transfers trägt der Kunde.

(7) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 5 richtet sich die Löschung der personenbezogenen Daten nach § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

(8) Soweit die Agentursoftware KI-gestützte Funktionen bereitstellt, werden deren Ergebnisse maschinell erzeugt. Der Kunde prüft sie vor Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Eine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung ist mit diesen Funktionen nicht verbunden. Die Agentur setzt KI-Dienste ausschließlich nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages ein.

§ B12 Einsatz von Dienstleistern und Vertragsübertragung

(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Dienstleister, technische Dienstleister, Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen.

(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger oder auf ein von ihm beherrschtes Unternehmen zu übertragen, auch mit Sitz im Ausland. Voraussetzung ist, dass die vereinbarten Leistungen zu im Wesentlichen gleichen Konditionen fortgeführt werden und dass der Erwerber zugleich in den Auftragsverarbeitungsvertrag sowie in sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber dem Kunden eintritt.

(4) Der Anbieter informiert den Kunden über eine beabsichtigte Übertragung mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform. Die Mitteilung benennt den Erwerber mit Firma, Anschrift und Sitz und weist gesondert auf das Recht nach Absatz 5 hin.

(5) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Übertragung ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, stimmt er der Übertragung zu; hierauf wird er in der Mitteilung nach Absatz 4 ausdrücklich hingewiesen.

§ B13 Zulässige Nutzung

(1) Der Kunde nutzt die Website, die Agentursoftware und die darin bereitgestellten Kommunikations- und Automatisierungsfunktionen nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere unter Beachtung des § 7 UWG und der DSGVO.

(2) Der Versand von Werbung per E-Mail, SMS, WhatsApp, Telefon oder vergleichbaren Kanälen setzt eine wirksame und nachweisbare Einwilligung der Empfänger oder eine sonstige gesetzliche Erlaubnis voraus. Der Kunde hält die Nachweise vor und legt sie der Agentur auf Anforderung unverzüglich vor.

(3) Untersagt sind insbesondere der Versand an angekaufte oder ohne Rechtsgrundlage erhobene Adressbestände, massenhafter Versand ohne Abmeldemöglichkeit, irreführende Absenderangaben sowie Inhalte und Nutzungen, die gegen die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Anbieter verstoßen.

(4) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er verantwortet die Handlungen der von ihm angelegten Nutzer wie eigene Handlungen und teilt der Agentur den Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich mit.

(5) Bei einem Verstoß gegen die Absätze 1 bis 4 oder bei einer Beanstandung durch einen eingesetzten Drittanbieter ist die Agentur berechtigt, die betroffenen Funktionen ohne Vorankündigung zu sperren. Sie informiert den Kunden unverzüglich über die Sperrung und deren Grund und hebt sie auf, sobald der Verstoß beseitigt ist.

(6) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und Schäden frei, die aus einem Verstoß gegen diesen Paragrafen entstehen. Hierzu zählen auch Schäden, die der Agentur durch Sperrung, Einschränkung oder Kündigung ihrer Anbieterkonten entstehen.

§ B14 Rechtswidrige Inhalte

(1) Für die auf der Website veröffentlichten Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich.

(2) Erlangt die Agentur Kenntnis von Inhalten, die offensichtlich rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, oder wird sie von einer Behörde, einem Gericht oder einem Rechteinhaber hierauf hingewiesen, ist sie berechtigt, die betroffenen Inhalte unverzüglich zu sperren oder zu entfernen. Sie informiert den Kunden hierüber unverzüglich in Textform und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist die Agentur zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

(4) Weitergehende gesetzliche Rechte und Pflichten der Agentur als Diensteanbieter bleiben unberührt.

§ B15 Schlussbestimmungen

(1) Im Übrigen gelten die Regelungen aus Teil A dieser AGB.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Mietwebsite-Vertrags bedürfen der Textform.

(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Oldenburg.

Teil C: Besondere Bedingungen – "Agency System Software"

§ C1 Vertragsgegenstand (SaaS)
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragsdauer den Zugriff auf eine cloudbasierte Softwareplattform („SaaS“) zur Nutzung über das Internet bereit.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung. Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ändern, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, aus Sicherheitsgründen oder zur Anpassung an geänderte Vorgaben eingesetzter Anbieter erforderlich ist und der Vertragszweck nicht gefährdet wird. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Soweit der Zugang zur Software bereits Bestandteil eines anderen gebuchten Produkts, insbesondere des Mietwebsite-Pakets, ist, entsteht für den in diesem Produkt enthaltenen Softwarezugang keine zusätzliche Grundvergütung. Verbrauchsabhängige Zusatzkosten gemäß § C6 bleiben hiervon unberührt.

§ C2 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer. Eine Überlassung an Dritte, Reverse Engineering oder Weiterverkauf ist untersagt.

§ C3 Vergütung, Abrechnung, Rechnungsbereitstellung

(1) Das Nutzungsentgelt beträgt 97,00 Euro netto je Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist monatlich im Voraus zahlbar. Soweit im Bestellprozess ein kostenfreier Testzeitraum angeboten wird, beträgt dieser 30 Kalendertage ab Freischaltung des Zugangs. Kündigt der Kunde nicht bis zum Ablauf des Testzeitraums in Textform oder über die Kündigungsschaltfläche, geht der Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement nach Satz 1 über; hierauf wird der Kunde im Bestellprozess hingewiesen. Der Einzug erfolgt automatisiert über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Der Kunde erhält für jede

Zahlung eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG, die an die im Vertrag

hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt und im Kundenkonto zum Abruf

bereitgestellt wird.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten korrekt zu hinterlegen.

§ C4 Laufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
(3) Nach Vertragsende werden Zugänge deaktiviert; ein Datenexport ist während der Vertragslaufzeit möglich; weitere Ansprüche auf Datenmigration bestehen nicht, soweit nicht gesetzlich zwingend.

(3) Mit Ablauf des Vertrages werden die Zugänge des Kunden deaktiviert. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten jederzeit über die Exportfunktionen sichern. Darüber hinaus kann er bis zu 30 Kalendertage nach Vertragsende in Textform die Herausgabe der im Auftrag verarbeiteten Daten verlangen; der Anbieter stellt diese einmalig und ohne gesondertes Entgelt in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit. Ein fortbestehender Zugang zur Software ist damit nicht verbunden. Ein Anspruch auf Migration in ein anderes System besteht nicht. Die Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages.

§ C5 Sperre bei Zahlungsverzug
Bei fehlgeschlagener Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach angemessener Frist zu sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist.

§ C6 Verbrauchsabhängige Zusatzkosten / Drittanbieter-Kosten

(1) Das vereinbarte monatliche oder jährliche Nutzungsentgelt für die Agency System Software umfasst ausschließlich den im jeweiligen Tarif beschriebenen Plattformzugang und die dort ausdrücklich enthaltenen Leistungen.

(2) Darüber hinaus können bei der Nutzung einzelner Funktionen zusätzliche verbrauchsabhängige Kosten entstehen. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

a) den Versand von E-Mails,
b) den Versand und Empfang von SMS, WhatsApp-Nachrichten oder vergleichbaren Nachrichten,
c) Telefonie-, Rufnummern-, Anruf- und Weiterleitungskosten, insbesondere über Drittanbieter wie Twilio, LeadConnector oder vergleichbare Dienstleister,
d) die Nutzung von KI-Funktionen, insbesondere Texterstellung, Chatbots, Automationen, Transkriptionen, Bild-/Content-Erstellung oder sonstige KI-gestützte Funktionen,
e) E-Mail-Verifizierung, Datenanreicherung, Zahlungs-, Kalender-, Integrations-, Tracking- oder sonstige Drittanbieterleistungen, soweit diese nutzungsabhängige Kosten verursachen.

(3) Diese verbrauchsabhängigen Zusatzkosten sind nicht im monatlichen oder jährlichen Grundpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als inklusive ausgewiesen sind. Sie werden dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Nutzungsentgelt berechnet.

(4) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich entstandenen Nutzung und der jeweils gültigen Preisübersicht, Systemanzeige oder Abrechnung des eingesetzten Drittanbieters. Die konkreten Kosten können je nach Anbieter, Land, Versandvolumen, Nutzungsart und technischer Ausführung variieren.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen zu überwachen. Soweit die Plattform Verbrauchsübersichten, Credits, Wallets oder Abrechnungsübersichten bereitstellt, dienen diese der Orientierung; maßgeblich bleibt die tatsächlich angefallene Nutzung.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, verbrauchsabhängige Kosten automatisiert über den hinterlegten Zahlungsdienstleister abzurechnen, soweit der Kunde entsprechende kostenpflichtige Funktionen nutzt oder deren Nutzung durch eigene Mitarbeitende, Nutzer, Automationen oder verbundene Systeme veranlasst.

(7) Sofern der Kunde kostenpflichtige Drittanbieterfunktionen aktiviert, einrichtet oder nutzt, erklärt er sich mit der Weiterbelastung der dadurch entstehenden nutzungsabhängigen Kosten einverstanden.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne kostenpflichtige Funktionen bei ausbleibender Zahlung, fehlgeschlagener Abbuchung oder fehlendem Guthaben vorübergehend einzuschränken oder zu deaktivieren.

§ C7 Verfügbarkeit und Mängel

(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 98 Prozent im Monatsmittel. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen die Software aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs von dem Anbieter nicht erreichbar ist, insbesondere Ausfälle der zugrunde liegenden Plattform, von Telekommunikationsanbietern oder sonstigen Drittanbietern sowie Ereignisse höherer Gewalt.

(2) Auf Verträge nach Teil C findet § 14 Teil A keine Anwendung. Soweit auf die Überlassung der Software mietrechtliche Vorschriften Anwendung finden, gilt: Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform an; das Recht zur

Minderung ist bei unerheblichen Beeinträchtigungen ausgeschlossen; die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

(3) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des § 15 Teil A.

§ C8 Vertraulichkeit, zulässige Nutzung und KI-Funktionen

(1) § B10 (Vertraulichkeit) gilt für Verträge nach Teil C entsprechend.

(2) § B13 (Zulässige Nutzung) gilt für Verträge nach Teil C entsprechend.

(3) § B11 Abs. 8 (KI-gestützte Funktionen) gilt für Verträge nach Teil C entsprechend.

(4) § B2 Abs. 6 (Supportkanäle) gilt für Verträge nach Teil C entsprechend.

Agency System ist ein Angebot von Simon Wempe. Die dem Geschäftsmodell zugrunde liegende Systematik, Erfahrung und Struktur ist aus der mehrjährigen Agenturtätigkeit der Konkurrenz-los GmbH hervorgegangen.

Stand: 31.07.2026

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